Wichtigste Eckpunkte zur Wiedereröffnung im Mai 2021
Liebe Gäste,
wir freuen uns unglaublich darauf, Sie bald wieder persönlich bei uns begrüßen zu dürfen!
Zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz unserer Mitarbeiter, beachten Sie bitte jederzeit die neuesten, geltenden Corona Verordnungen und verfolgen Sie die öffentlichen Medien!
Bitte beachten Sie auch unsere Hinweisschilder und halten Sie vor betreten unserer Lokalität die verlangten Nachweise bereit.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß den Anordnungen unseres Personals jederzeit folge zu leisten ist.
Vergessen Sie bitte nicht, sich zu registrieren!
Hierzu stellen wir Ihnen einen QR-Code zur Verfügung.
(den QR-Code finden Sie unter der ensprechenden Rubrik)
Falls Sie kein Handy besitzen, oder dies nicht verwenden möchten stellen wir Ihnen Datenblatt zur Kontaktnachverfolgung bereit. Dies ist unumgänglich und Voraussetzung zur Bewirtung auf unserer "Alten Mühle"!
Wir haben unten stehend die wichtigsten Details für Sie zusammengefasst und hoffen, daß wir durch gemeinsame Einhaltung einen erneuten Lockdown verhindern können.
Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von der "Alten Mühle" in Kittersburg
Gerda Hoffmann
Wann darf geöffnet werden:
Nach 5 Tagen mit Inzidenz unter 100 im jeweiligen Stadt- oder Landkreis und
1 Tag nach Bekanntgabe durch Stadt- oder Landkreis
Stadt- und Landkreise geben jeweils auch die weiteren Öffnungsstufen bekannt.
Welche Abstands- und Hygieneregeln gelten?
Abstand halten wo möglich
Maske tragen (außer am Tisch)
(Hand-)Hygiene beachten
Tischabstand mindestens 1,5m
Max. 5 Personen aus max. 2 Haushalten an einem Tisch. o Kinder bis 14, Genesene und Geimpfte zählen nicht dazu o Paare zählen als 1 Haushalt auch wenn sie nicht zusammen leben
Innen max. 1 Gast pro 2,5m² Gastfläche (mit Theken- und Eingangsfläche, ohne Toilette)
Zu welchen Zeiten darf geöffnet weden?
Öffnungszeiten maximal von 6:00- 21:00 Uhr
Ab Öffnungsstufe 2 maximal von 6:00- 22:00 Uhr möglich
Wer darf kommen?
Jeder Gast muss kontrolliert werden. Nur „geimpfte“, „genesene“ oder „negativ getestete“ Gäste haben Zutritt. Nachweis:
Vollständig Geimpfte: Impfpass, auf dem die zweite Impfung mind. 14 Tage alt ist
Genesene: positives PCRTestergebnis, das mindesten 28 Tage, aber nicht älter als 6 Monate ist
Negativ Getestete: mit Testbescheinigung nicht älter als 24h z.B. von Testzentrum (1x die Woche kostenlos), Arbeitgeber des Gastes oder Dienstleister (z.B. Frisör, Einzelhandel, Gastronom…). Privat durchgeführte Selbsttestes berechtigen nicht zum Eintritt.